Vertragsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für die geschäftliche Nutzung von deleak durch selbständige Creator, Influencer, Agenturen und andere Unternehmer.
1. Anbieter, Geltungsbereich und ausschließliche B2B-Ausrichtung
1.1 Anbieter und Vertragspartner ist die innosation GmbH, c/o WeWork, Pilgrimstraße 6, 50674 Köln, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Human Jekan, E-Mail: info@deleak.de (nachfolgend „deleak“ oder „wir“).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Registrierung, Nutzerkonto, Radar, Fallbearbeitung, Takedown-Leistungen, Support sowie kostenpflichtige deleak-Abonnements.
1.3 deleak richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Dazu gehören insbesondere volljährige selbständige Creator, Influencer, Künstler, Agenturen und Betreiber kommerzieller Social-Media-, Fan- oder Content-Angebote. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.4 Der Kunde bestätigt vor Vertragsschluss, deleak ausschließlich für seine unternehmerische Tätigkeit zu nutzen. Handelt eine Person für ein Unternehmen oder einen anderen Rechteinhaber, versichert sie, zu dessen Vertretung und zur Erteilung der in diesen AGB beschriebenen Aufträge berechtigt zu sein. deleak darf geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft und Vertretungsbefugnis verlangen.
1.5 Für deleak-Verträge besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht. Eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular sind nicht Vertragsbestandteil. Zwingende Rechte einer Person, die entgegen ihrer Erklärung rechtlich doch als Verbraucher handelt, bleiben unberührt.
1.6 Es gilt die bei Abgabe der jeweiligen Vertragserklärung bereitgestellte Fassung dieser AGB. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung in Anlage 1 ist Bestandteil dieser AGB, soweit deleak personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.
2. Nutzerkonto und Pflichten des Kunden
2.1 Für die Nutzung ist ein persönliches geschäftliches Nutzerkonto erforderlich. Der Kunde muss vollständige und zutreffende Angaben machen, seine geschäftliche Rechnungsanschrift hinterlegen und Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff schützen.
2.2 Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar. Beschäftigte oder Beauftragte dürfen es nur nutzen, wenn sie vom Kunden hierzu befugt, zur Vertraulichkeit verpflichtet und über die geltenden Vorgaben informiert sind. Handlungen über das Nutzerkonto werden dem Kunden zugerechnet, soweit er sie zu vertreten hat.
2.3 Der Kunde darf ausschließlich Inhalte, Profile, Accounts und Rechtepositionen überwachen oder bearbeiten lassen, die ihn selbst oder sein Unternehmen betreffen und für die er die erforderlichen Rechte und Befugnisse besitzt. Eine Nutzung für fremde Personen, eine Weiterveräußerung als eigener Takedown-Dienst oder eine Agenturnutzung für nicht offengelegte Drittkunden ist ohne gesonderte Vereinbarung unzulässig.
2.4 Ein Anspruch auf Registrierung oder dauerhafte Bereitstellung eines unentgeltlichen Pakets besteht nicht. deleak kann nach dem Ende eines Bezahlabonnements einen eingeschränkten unentgeltlichen Kontozustand („deleak Free“) bereitstellen. deleak Free ist nicht öffentlich buchbar, enthält keine Takedown-Bearbeitung und kann jederzeit für die Zukunft eingestellt werden.
3. Leistungsgegenstand
3.1 Radar
3.1.1 Für den Radar genügen die vom Kunden angegebenen Handles, Profile und Webseiten. Diese Angaben sind das vorrangige und erste Suchkriterium. deleak durchsucht damit eine paketabhängige, kuratierte und fortlaufend weiterentwickelte Auswahl kritischer Internetquellen.
3.1.2 Referenzbilder sind freiwillig und für Aktivierung oder Nutzung des Radars nicht erforderlich. Soweit der Kunde geeignete Referenzbilder bereitstellt, dürfen sie ergänzend für Hash- oder Bildfingerabdruckvergleiche des Gesamtbilds sowie für menschliche Sichtprüfungen verwendet werden. deleak erstellt keine biometrischen Gesichtsvorlagen, führt keine Gesichtserkennung durch und leitet keine sensiblen Eigenschaften aus Bildern ab.
3.1.3 Der Radar ist keine lückenlose Suche des gesamten Internets. Erfasst werden nur technisch erreichbare und im gebuchten Paket vorgesehene Quellen. Nicht öffentliche, technisch gesperrte, gelöschte, neu entstandene oder deleak unbekannte Inhalte können unentdeckt bleiben. Handle- und Bildfingerabdruckvergleiche liefern Anhaltspunkte; falsch positive und falsch negative Ergebnisse sind möglich.
3.1.4 Bei einem Radar-Fund speichert und zeigt deleak grundsätzlich die Fund-URL, Quelle, Fundzeit, Status und Zuordnung, jedoch kein separates Fundbild und keine dauerhafte Inhaltskopie. Die Fundhistorie darf für die Dauer des Kontos gespeichert werden, um Entscheidungen nachvollziehbar zu halten, Dubletten zu vermeiden und Support zu ermöglichen.
3.2 Pakete
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Bestellung angezeigten Paketbeschreibung und der Vertragsbestätigung.
| Paket | Radar | Accounts | Entscheidung und Bearbeitung | Takedown-Tiefe | Support |
|---|---|---|---|---|---|
| deleak Free, sofern bereitgestellt | monatlich, 100+ kuratierte Quellen | 1 je Plattform | Kunde prüft; für Takedown ist ein Upgrade erforderlich | keine | |
| deleak Basic | dreimal wöchentlich, 3.000+ kuratierte Quellen | 1 je Plattform | Kunde entscheidet über jeden angezeigten Fund | standardisierte Meldung an Quelle und Suchmaschinen; Abschluss nach dokumentierter Einreichung | |
| deleak Pro | täglich, 5.000+ kuratierte Quellen | unbegrenzt | Support und vereinbarte Regeln; Autopilot | zusätzlich Nachfassen, Provider-Recherche und -Eskalation sowie Ergebnisprüfung | priorisierter WhatsApp-Support auf Wunsch; E-Mail bleibt verfügbar |
„Quellen“ bezeichnet kuratierte Such- und Prüfstellen und nicht zwingend jeweils eine eigenständige Domain. Unterstützt werden die in der App auswählbaren Social-Media-, Fan-Content-, Link- und Webseitenarten.
3.3 Autopilot und menschliche Bearbeitung
3.3.1 deleak führt eine kuratierte und fortlaufend weiterentwickelte Auswahl bekannter kritischer Quellen. Bei deleak Pro können geeignete Funde auf solchen Quellen ohne erneute Einzelfreigabe des Kunden automatisch in den betreuten Supportprozess übernommen und auf Grundlage der mit dem Paket erteilten allgemeinen Kundenweisung bearbeitet werden. Diese automatische Übernahme ist ein wesentlicher Bestandteil des Autopilots, aber keine eigene rechtliche Einzelfallentscheidung von deleak. Sie beruht auf dem gebuchten Paket sowie einer internen technischen beziehungsweise operativen Quellenklassifikation.
3.3.2 Bei deleak Basic entscheidet der Kunde grundsätzlich über jeden ihm angezeigten Fund. Bei deleak Pro können Funde außerhalb der für den Autopilot geeigneten Quellen oder sonstige unklare Fälle dem Kunden zur Entscheidung vorgelegt, zurückgestellt oder abgelehnt werden. deleak kann eigene Accounts, bekannte legitime Verwendungen, frühere Kundenentscheidungen und persönliche Präferenzen technisch berücksichtigen, um nicht einschlägige oder wiederholte Meldungen zu vermeiden. Hieraus entsteht kein Anspruch auf eine bestimmte Ausschlussliste, Unterdrückungslogik oder dauerhaft unveränderte Benutzeroberfläche.
3.3.3 Die kuratierte Quellenauswahl und die Such-, Filter-, Klassifikations- und Bearbeitungsverfahren dürfen anhand öffentlich verfügbarer Informationen, operativer Erfahrungen und Kundenmeldungen weiterentwickelt werden, solange der wesentliche Paketunterschied erhalten bleibt. Der Autopilot begründet insbesondere keine Garantie, dass jede kritische Quelle erfasst, jeder Fund erkannt oder jeder neue Eintrag automatisch bearbeitet wird.
3.3.4 deleak und der Support prüfen im Autopilot nur technische Zuordnung, Erreichbarkeit, formale Vollständigkeit, Empfängerwahl, Versand, Nachfassen und Ergebnis. Eine individuelle Rechtsberatung oder rechtliche Einzelfallprüfung ist nicht geschuldet.
3.4 Takedown und Eigenmeldungen
3.4.1 Im aktiven deleak-Basic- oder deleak-Pro-Abonnement sind berechtigte Takedown-Fälle im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs und der Fair-Use-Regelung nach Ziffer 4 enthalten. Eine gesonderte fallbezogene Vergütung fällt nicht an, sofern im konkreten Angebot nichts anderes vereinbart ist. deleak Free enthält keine Takedown-Leistung.
3.4.2 Der Kunde kann mögliche Rechtsverletzungen auch selbst melden. Für eine Eigenmeldung genügt grundsätzlich die konkrete URL. Eigenmeldungen werden immer vom Support geprüft und nicht allein aufgrund einer automatischen Domainregel gestartet.
3.4.3 deleak versendet auf Weisung des Kunden standardisierte plattform- beziehungsweise DMCA-basierte Meldungen. deleak Basic umfasst die fachgerechte dokumentierte Einreichung der vorgesehenen Standardmeldungen an die betroffene Quelle und an Suchmaschinen. deleak Pro umfasst zusätzlich angemessenes Nachfassen, Recherche beteiligter Provider wie CDN, Hoster oder Registrar, Eskalation über solche Beteiligte und eine Ergebnisprüfung. Die Arbeitsschritte können automatisch, halbautomatisch oder manuell erfolgen; eine bestimmte Bearbeitungsmethode ist nicht geschuldet.
3.4.4 deleak erbringt ausschließlich technische und administrative Unterstützung. Dazu gehören insbesondere technische Zuordnung und Erreichbarkeitsprüfung, formale Vollständigkeitsprüfung, Empfängerermittlung, Versand, angemessenes Nachfassen, Provider-Recherche, Eskalation und Ergebnisprüfung im Umfang des gebuchten Pakets. deleak erbringt keine Rechtsberatung und prüft insbesondere nicht eigenständig Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Lizenzen, Fair Use oder sonstige Rechtsfragen. Nicht umfasst sind rechtliche Verhandlungen, Vergleiche, Anerkenntnisse, Gegenanzeigen beziehungsweise Counter Notices, Gerichtsverfahren oder anwaltliche Vertretung. Rechtlich unklare oder streitige Fälle darf deleak zurückstellen, ablehnen oder zur anwaltlichen Beratung verweisen.
3.4.5 Die Takedown-Bearbeitung ist eine technische und administrative, dienstvertraglich geprägte entgeltliche Geschäftsbesorgung. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung und Dokumentation der paketabhängigen Maßnahmen, nicht die Entfernung, Deindexierung oder dauerhafte Nichtwiederveröffentlichung eines Inhalts. Die Abonnementvergütung ist nicht vom Erfolg einzelner Takedown-Meldungen abhängig und bleibt bei ordnungsgemäßer Durchführung auch dann geschuldet, wenn ein Empfänger nicht reagiert, eine Meldung ablehnt oder ein Inhalt später erneut erscheint. Entscheidungen und Reaktionszeiten Dritter liegen außerhalb des Einflussbereichs von deleak. Zwingende gesetzliche Ansprüche wegen einer von deleak zu vertretenden Nicht- oder Schlechtleistung bleiben unberührt.
3.4.6 Ein als abgeschlossen gekennzeichneter Fall ist beendet und wird nicht wiedereröffnet. Wird eine erneute Bearbeitung erforderlich, wird ein neuer Fall angelegt.
4. Fair Use
4.1 Die in deleak Basic und deleak Pro enthaltene Takedown-Flat gilt für die gewöhnliche, redliche Nutzung zum Schutz eigener geschäftlich verwendeter Inhalte und Profile. Es besteht keine feste zahlenmäßige Fallgrenze.
4.2 Nicht von der Flat umfasst sind insbesondere massenhaft automatisierte oder künstlich vervielfachte Meldungen, bewusst doppelt eingereichte identische URLs, Fälle ohne nachvollziehbaren Bezug zum Kunden, Agentur- oder Weiterverkaufsleistungen für Dritte sowie erkennbar missbräuchliche oder rechtswidrige Meldungen.
4.3 Bei einer erheblichen atypischen Belastung oder einem begründeten Missbrauchsverdacht informiert deleak den Kunden und gibt ihm Gelegenheit zur Klärung. deleak darf betroffene Fälle bis zur Klärung zurückstellen und bei fortgesetztem erheblichem Verstoß nach Abmahnung den Leistungsumfang für missbräuchliche Einreichungen beschränken oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Bereits vereinbarte Kernleistungen für berechtigte eigene Fälle werden nicht willkürlich entzogen.
5. Rechte, Erklärungen und Mitwirkung des Kunden
5.1 Der Kunde versichert für jeden überwachten Account und Fall, dass er die erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-, Marken- oder sonstigen Rechte besitzt oder wirksam zur Geltendmachung ermächtigt ist. Er stellt vollständige, richtige und nicht irreführende Angaben bereit.
5.2 Der Kunde beauftragt und bevollmächtigt deleak für die vom gebuchten Paket und seinen Weisungen erfassten Fälle, als beauftragter Dienstleister beziehungsweise autorisierter Vertreter standardisierte Meldungen in seinem Namen einzureichen. Die Vollmacht umfasst Meldungen an Plattformen, Suchmaschinen, Quellen, Webseitenbetreiber, Hosting- und CDN-Anbieter, Domainregistrare sowie andere technische Kontaktstellen und die Übermittlung der hierfür erforderlichen Namen-, geschäftlichen Kontakt-, URL-, Rechte-, Vertretungs- und Nachweisdaten. deleak darf dabei das Vertretungsverhältnis offenlegen und die nach dem jeweiligen Meldeformular erforderlichen Erklärungen auf Grundlage der vom Kunden bestätigten Angaben abgeben. Soweit ein Empfänger eine gesonderte Vollmacht oder einen zusätzlichen Nachweis verlangt, wirkt der Kunde unverzüglich mit. Die Vollmacht ist auf die in den Ziffern 3.3 und 3.4 beschriebenen technischen und administrativen Maßnahmen begrenzt und umfasst insbesondere keine Rechtsberatung, rechtliche Einzelfallprüfung, Verhandlungen, Vergleiche, Anerkenntnisse, Gegenanzeigen, Gerichtsverfahren oder anwaltliche Vertretung.
5.3 Der Kunde darf keine Meldung zu Inhalten Dritter einreichen, keine unberechtigten Ansprüche behaupten und deleak nicht zur Umgehung gesetzlicher Verfahren einsetzen. Er informiert deleak unverzüglich über Gegenanzeigen, Rechtsstreitigkeiten, Rechteübertragungen oder sonstige Umstände, die eine Meldung beeinflussen.
5.4 Für den Radar soll der Kunde nach Möglichkeit nur nicht explizite Referenzbilder verwenden. Für einen Takedown soll grundsätzlich die URL übermittelt werden. Sexuell explizite oder andere besonders schutzbedürftige Fallbilder und Dokumente dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie den Kunden selbst beziehungsweise von ihm rechtmäßig vertretene Personen zeigen, für die Rechtsdurchsetzung unbedingt erforderlich sind und der Kunde hierzu berechtigt ist. Ausweisbilder, Gesundheitsunterlagen, Bilder Minderjähriger und nicht erforderliche Daten Dritter dürfen nicht hochgeladen werden.
5.5 Verletzt der Kunde schuldhaft die Ziffern 5.1 bis 5.4, ersetzt er deleak den daraus entstehenden Schaden und stellt deleak von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie erforderlichen angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei. Die Freistellung gilt nicht, soweit deleak den Schaden mitverursacht hat. deleak informiert den Kunden über geltend gemachte Ansprüche und stimmt wesentliche Verteidigungsmaßnahmen angemessen mit ihm ab.
6. Vertragsschluss
6.1 Die Darstellung eines Pakets ist kein verbindliches Vertragsangebot. Der Kunde wählt das Paket und erhält vor Abgabe seiner Bestellung eine Zusammenfassung der wesentlichen Leistungen, des Preises, der Abrechnung und der Laufzeit.
6.2 Der Kunde gibt über die als zahlungspflichtig gekennzeichnete Schaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt nach erfolgreichem Stripe-Checkout und der elektronischen Annahme beziehungsweise Vertragsbestätigung durch deleak zustande. Bei verzögerter Zahlungsbestätigung kann die Freischaltung bis zur bestätigten Zahlung ausstehen.
6.3 Der Vertragstext und die bei Vertragsschluss geltenden Preis-, Paket- und AGB-Versionen werden gespeichert. Der Kunde erhält eine Vertragsbestätigung und diese AGB einschließlich Anlage 1 regelmäßig per E-Mail als PDF.
7. Preise, Rabatte, Zahlung und Rechnungen
7.1 Maßgeblich sind die unmittelbar vor Bestellung angezeigten Preise. Die Anzeige weist aus, ob der Preis die gesetzliche Umsatzsteuer enthält oder ob diese hinzukommt. Der in Checkout und Vertragsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis ist verbindlich.
7.2 deleak kann Rabatt-, Aktions-, Kampagnen-, Partner- oder Affiliatecodes anbieten. Ein Anspruch besteht nur nach den Bedingungen des konkreten Angebots. Beim Erstabschluss kann höchstens ein Code verwendet werden. Bei späteren Paketwechseln oder Verlängerungen können mehrere Rabatte gelten; prozentuale Rabatte werden nacheinander auf den verbleibenden Betrag angewendet. Der beim Abschluss oder Paketwechsel geltende Gesamtpreis und die berücksichtigten Rabatte werden in der Bestellübersicht beziehungsweise Vertragsbestätigung ausgewiesen.
7.3 Partnercodes können der Kampagnenzuordnung und Provisionsabrechnung dienen. Zwischen Kunde und Partner entsteht dadurch kein Vertragsverhältnis. Partner erhalten keine Radar-, Fall-, Kommunikations- oder sonstigen Kundendaten; eine externe Abrechnung erfolgt nur mit aggregierten oder nicht zuordenbaren Angaben.
7.4 Zieht der Kunde eine Kündigung zurück, kann deleak einen dauerhaften Treuerabatt von 10 % anbieten. Er entsteht nur nach ausdrücklicher Anzeige und Annahme, begründet keine neue Mindestlaufzeit und wird bei einer erneuten Kündigung für die weitere Abrechnung entfernt. Andere Rabatte bleiben nach ihren Bedingungen bestehen.
7.5 Zahlungen werden über Stripe abgewickelt. Der Kunde ermächtigt Stripe und deleak, fällige Beträge über das gewählte oder hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Rechnungen und Zahlungsnachweise werden elektronisch bereitgestellt.
7.6 Bei Zahlungsverzug darf deleak den Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen nach angemessener Ankündigung vorübergehend sperren. Der Zahlungsanspruch bleibt bestehen. Gesetzliche Verzugszinsen, die Verzugspauschale und weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
8.1 deleak Basic und deleak Pro haben jeweils feste Vertragsperioden von zwölf Monaten und werden monatlich abgerechnet. Eine Testphase wird nicht angeboten. Der Beginn der ersten Vertragsperiode ergibt sich aus der Vertragsbestätigung.
8.2 Wird der Vertrag nicht vor Ende der laufenden Vertragsperiode gekündigt, verlängert er sich um eine weitere feste Vertragsperiode von zwölf Monaten. Eine ordentliche Kündigung kann jederzeit erklärt werden und wird zum Ende der dann laufenden Vertragsperiode wirksam. Bereits fällige oder bis zum Vertragsende fällig werdende Monatsentgelte bleiben geschuldet.
8.3 Die Kündigung kann über das Kundenkonto, die bereitgestellte Kündigungsfunktion oder in Textform, insbesondere per E-Mail an info@deleak.de, erklärt werden. deleak bestätigt Eingang und Beendigungszeitpunkt in Textform.
8.4 Zieht der Kunde eine Kündigung vor dem vorgesehenen Vertragsende zurück, läuft der Vertrag zu den bestehenden Bedingungen weiter. Die Rücknahme allein startet keine neue Vertragsperiode. Ziffer 7.4 bleibt unberührt.
8.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für deleak insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Rechtsverletzungen, bewusst falschen Takedown-Angaben, missbräuchlicher Nutzung oder erheblichem Zahlungsverzug vor, sofern eine Abmahnung nicht entbehrlich ist.
8.6 Endet ein Bezahlabonnement, endet die paketabhängige Bearbeitung offener Fälle. deleak kann das Konto in deleak Free fortführen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
9. Paketwechsel
9.1 Vor einem Paketwechsel zeigt deleak das neue Paket, dessen Leistungen, die geltenden Rabatte, den Gesamtpreis, den Wirksamkeitszeitpunkt und etwaige Laufzeitfolgen an.
9.2 Ein sofortiger Wechsel wird erst nach erfolgreicher technischer und zahlungsseitiger Umsetzung wirksam und anschließend bestätigt. Ein für die Zukunft geplanter Wechsel ist bis zu seinem Wirksamwerden lediglich vorgemerkt und kann bis dahin nach den in der App angezeigten Bedingungen storniert werden. Beim Wirksamwerden erhält der Kunde eine Statusbestätigung.
9.3 Soweit vor Bestätigung des Wechsels ausdrücklich angezeigt, beginnt mit dessen Wirksamwerden eine neue zwölfmonatige Vertragsperiode. Offene, noch nicht abgeschlossene Fälle können ab dem Wirksamkeitszeitpunkt nach dem neuen Paketumfang weiterbearbeitet werden; abgeschlossene Fälle bleiben unverändert.
10. Verfügbarkeit und Änderungen der Leistung
10.1 deleak bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Netzen oder Drittanbietern und Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs können die Nutzung vorübergehend beeinträchtigen.
10.2 deleak darf Quellen, Prüfstellen, Such-, Filter-, Klassifikations- und Bearbeitungsverfahren, Benutzeroberflächen sowie externe Kontaktwege weiterentwickeln oder austauschen, soweit der vereinbarte Kern des gebuchten Pakets erhalten bleibt. Insbesondere müssen die grundsätzliche Kundenentscheidung über angezeigte Funde bei deleak Basic und die mögliche automatische Übernahme geeigneter Funde in den betreuten Supportprozess bei deleak Pro erhalten bleiben. Eine bestimmte Domain, Plattform, Suchmaschine, Ausschlussfunktion, Unterdrückungslogik oder technische Kontaktstelle ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
10.3 Wesentliche nachteilige Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs oder Preises für eine laufende Vertragsperiode bedürfen einer Vereinbarung oder gesetzlichen Grundlage. Änderungen für eine künftige Vertragsperiode werden rechtzeitig vor deren Beginn mitgeteilt; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
11. Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
11.1 Der Kunde räumt deleak für die Vertragsdauer die einfachen, nicht ausschließlichen, räumlich erforderlichen Rechte ein, bereitgestellte Handles, URLs, Texte, Bilder und Dokumente zu speichern, technisch zu vervielfältigen, anzuzeigen, zu prüfen und an die für die Bearbeitung erforderlichen Empfänger zu übermitteln. Die Rechte sind auf Vertragsdurchführung, Sicherheit, Nachweis und gesetzliche Pflichten beschränkt.
11.2 deleak erwirbt keine Eigentums- oder darüber hinausgehenden Verwertungsrechte an Kundeninhalten. Kundeninhalte werden nicht zum Training eigener oder fremder Modelle verwendet.
11.3 Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche und persönliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. deleak verpflichtet mit der Bearbeitung betraute Personen zur Vertraulichkeit. Zulässig bleiben Offenlegungen, die zur Vertragserfüllung erforderlich, vom Kunden angewiesen oder gesetzlich vorgeschrieben sind.
12. Datenschutz und Löschung
12.1 deleak verarbeitet Konto-, Vertrags-, Zahlungs- und eigene Betriebsdaten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
12.2 Soweit deleak vom Kunden übermittelte personenbezogene Daten ausschließlich nach dessen Weisung für Radar, Prüfung und Takedown verarbeitet, gilt ergänzend Anlage 1. Der Kunde bleibt für Rechtmäßigkeit, Informationspflichten, Rechtsgrundlagen und Weisungen verantwortlich.
12.3 Referenzbilder können bis zur Löschung durch den Kunden oder bis zur Abwicklung des Kontos gespeichert werden. Fallbilder sowie Bild- und Dokumentanhänge im Fallchat sind für Support und Beschäftigte nur bis zum endgültigen Fallabschluss zugänglich. Danach wird der menschliche Zugriff gesperrt; die Anhänge stehen dem Kunden noch 30 Tage zur Einsicht zur Verfügung und werden anschließend einschließlich Vorschaubildern und Varianten gelöscht. Erforderliche Text-, Status-, Vertrags- und Rechtsnachweise können nach den gesetzlichen Fristen fortbestehen.
13. Mängel und Haftung
13.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit diese AGB nichts Wirksames abweichend regeln. Der Kunde meldet erkennbare technische Störungen unverzüglich und unterstützt deleak in zumutbarem Umfang bei der Eingrenzung.
13.2 deleak haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
13.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung nach Ziffer 13.3 je Schadensereignis auf die Nettovergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für das betroffene Paket gezahlt hat. Die Begrenzung gilt nicht, wenn der vorhersehbare vertragstypische Schaden diesen Betrag typischerweise übersteigt.
13.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von deleak.
14. Sperrung und Vertragsbeendigung
14.1 deleak darf einzelne rechtswidrige Inhalte oder Fälle sperren und bei konkreten Sicherheits-, Missbrauchs- oder Rechtsrisiken den Zugang vorübergehend beschränken. Soweit möglich, wird der Kunde vorab informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe.
14.2 Nach Vertragsende kann der Kunde die gesetzlich und technisch vorgesehenen Vertrags- und Rechnungsunterlagen weiter abrufen. Sonstige Kundendaten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und Anlage 1 gelöscht oder zurückgegeben.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.3 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben Vorrang. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
15.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anlage 1: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
A. Geltung und Gegenstand
A.1 Diese Anlage gilt, soweit deleak personenbezogene Daten für den Kunden als Auftragsverarbeiter verarbeitet. Sie gilt mit Abschluss des deleak-Vertrags und für dessen Dauer. Für Verarbeitungen, bei denen deleak eigene Zwecke und Mittel bestimmt, bleibt deleak selbst Verantwortlicher.
A.2 Gegenstand ist die technische und unterstützende Verarbeitung von Handles, Profilen, URLs, Referenzbildern, Fallinformationen, Kommunikationsdaten und vom Kunden bereitgestellten Inhalten zur Suche, technischen Zuordnung, Quellenklassifikation, Anwendung dokumentierter Kundenweisungen und Präferenzen, Übernahme geeigneter Funde in den betreuten Supportprozess, formalen Prüfung, Dokumentation und standardisierten Durchführung von Takedown-Maßnahmen. Eine rechtliche Einzelfallprüfung ist nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung.
B. Art, Zweck, Daten und betroffene Personen
B.1 Die Verarbeitung umfasst je nach Nutzung Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Auslesen, Abgleichen, Bereitstellen, Übermitteln, Einschränken und Löschen.
B.2 Betroffene Personen können der Kunde, seine Beschäftigten und Beauftragten, abgebildete oder namentlich genannte Rechteinhaber sowie Personen sein, deren Daten an einer gemeldeten Fundstelle erscheinen. Datenarten können Identitäts-, Kontakt-, Profil-, Handle-, URL-, Bild-, Dokument-, Kommunikations-, Fall- und Statusdaten umfassen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn sie für den konkreten Auftrag unbedingt erforderlich sind und der Kunde hierfür eine tragfähige Rechtsgrundlage besitzt.
C. Weisungen und Verantwortlichkeit
C.1 deleak verarbeitet Auftragsdaten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Als Weisungen gelten insbesondere die Auswahl geschützter Accounts, Fallentscheidungen und Präferenzen, die mit dem gebuchten Paket erteilte allgemeine Weisung zur standardisierten Bearbeitung geeigneter Funde auf intern als kritisch klassifizierten Quellen sowie die zulässige Nutzung der App. Die interne Quellenklassifikation dient der technischen und operativen Umsetzung dieser Weisung und ersetzt keine rechtliche Einzelfallentscheidung. Mündliche Weisungen werden vom Kunden auf Verlangen in Textform bestätigt.
C.2 Hält deleak eine Weisung für datenschutzwidrig, informiert deleak den Kunden unverzüglich und darf ihre Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
C.3 Der Kunde ist Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Übermittlung und Weisungen, die Erfüllung von Informationspflichten sowie die Bearbeitung von Betroffenenrechten.
D. Pflichten von deleak
D.1 deleak setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, beschränkt Zugriffe auf das Erforderliche und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.
D.2 deleak unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen bei Betroffenenanfragen, Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen mit Aufsichtsbehörden. Erfordert die Unterstützung einen erheblichen, nicht von der vereinbarten Leistung umfassten Aufwand, darf deleak nach vorheriger Abstimmung eine angemessene Vergütung verlangen; gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
D.3 deleak informiert den Kunden unverzüglich über bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes von Auftragsdaten und stellt die verfügbaren Informationen zur Verfügung.
E. Weitere Auftragsverarbeiter
E.1 Der Kunde erteilt deleak die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen. Für die Auftragsverarbeitung wesentlich sind derzeit insbesondere Hetzner Online GmbH für App- und Serverinfrastruktur, Unternehmen der Cloudflare-Gruppe für CDN, Sicherheit und Bildspeicherung sowie Brevo/Sendinblue für Transaktionskommunikation, soweit diese Auftragsdaten enthält.
E.2 deleak informiert über beabsichtigte wesentliche Änderungen dieser Liste in geeigneter Weise. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Können die Parteien keine zumutbare Lösung finden, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen.
E.3 deleak verpflichtet weitere Auftragsverarbeiter mindestens zu gleichwertigen Datenschutzpflichten. Drittlandübermittlungen werden nur unter den Voraussetzungen der Artikel 44 ff. DSGVO durchgeführt.
F. Technische und organisatorische Maßnahmen
F.1 deleak unterhält ein dem Risiko angemessenes Schutzkonzept. Dazu gehören insbesondere verschlüsselte Übertragung, rollen- und aufgabenbezogene Berechtigungen, kontrollierte beziehungsweise signierte Medienabrufe, Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge, Datensicherungen, Verfahren zur Wiederherstellung sowie Lösch- und Sperrverfahren.
F.2 deleak darf Maßnahmen entsprechend der technischen Entwicklung ändern, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
G. Kontrolle, Nachweise und Rückgabe
G.1 deleak stellt dem Kunden die zur Prüfung der Einhaltung von Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen zur Verfügung. Prüfungen sollen zunächst durch geeignete Nachweise, Fragebögen oder Dokumentation erfolgen. Vor-Ort-Prüfungen sind nach angemessener Vorankündigung während der Geschäftszeiten zulässig, soweit sie erforderlich sind und Sicherheit, Vertraulichkeit und Rechte anderer Kunden nicht beeinträchtigen.
G.2 Nach Ende der Auftragsverarbeitung löscht oder gibt deleak Auftragsdaten nach Wahl des Kunden zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein konkreter Rechtsfall entgegensteht. Die in Ziffer 12.3 beschriebenen Löschfristen und technisch bedingte Backup-Zyklen bleiben anwendbar. Bis zur Löschung werden Daten gesperrt und nur noch für den jeweiligen Aufbewahrungszweck verarbeitet.